Gesetzliche Krankenversicherung und Privatpraxis
Da ich als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Arztregistereintrag in der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) approbiert bin, kann ich grundsätzlich Psychotherapie durchführen. Allerdings habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen , über den ich direkt abrechnen könnte („Kassensitz“).
Doch auch für gesetzlich Versicherte gibt es eine Möglichkeit zur Abrechnung mit einer Privatpraxis: durch das Kostenerstattungsverfahren können auch gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre bei mir behandelt werden. Dabei übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Wie das genau geht und was Sie tun müssen, erfahren Sie z.B. im Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer (Download: Info, Ratgeber).
Falls Sie Unterstützung brauchen, sprechen Sie mich gerne an.
Doch auch für gesetzlich Versicherte gibt es eine Möglichkeit zur Abrechnung mit einer Privatpraxis: durch das Kostenerstattungsverfahren können auch gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre bei mir behandelt werden. Dabei übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Wie das genau geht und was Sie tun müssen, erfahren Sie z.B. im Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer (Download: Info, Ratgeber).
Falls Sie Unterstützung brauchen, sprechen Sie mich gerne an.